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Kita-Beitragsfreiheit

Liebe Eltern

ab dem 01.08.2018 ist in Niedersachsen die Betreuung der Kinder in einer Kindertagesstätte, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, beitragsfrei.

Die Beitragsfreiheit betrifft alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die bereits im Alter von 2 Jahren in der normalen Kita-Gruppe betreut werden, sind weiterhin bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beitragspflichtig! Der Monat in dem das Kind den 3. Geburtstag feiert ist dann beitragsfrei.

Der Umfang der Beitragsfreiheit beträgt maximal acht Stunden täglich. In diesen acht Stunden sind auch die Randzeiten wie Früh- und Spätdienste enthalten, sofern eine Gesamtbetreuungszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.

Wenn Ihr Kind in der Einrichtung länger als acht Stunden täglich betreut wird, werden für diese Zeiten, die über acht Stunden hinaus gehen, weiterhin Kitabeiträge fällig. Für jede weitere halbe Stunde darüber hinaus wird ein Unkostenbeitrag von jeweils 20,- € berechnet.

Der Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte beträgt weiterhin vier Stunden täglich. Die Gebührenfreiheit hat somit nicht zur Folge, dass Ihrem Kind in der Kindertagesstätte automatisch eine verlängerte Betreuungszeit gewährt werden kann. Dieses wird weiterhin nur möglich sein, wenn Plätze in den Kita-Gruppen mit entsprechend längeren Betreuungszeiten vorhanden sind. Sollte für eine längere Betreuungszeit ein Bedarf bestehen, setzen Sie sich bitte wie bisher rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Wenn ihr Kind am Mittagessen teilnehmen soll, ist dieses auch weiterhin kostenpflichtig. Für das Mittagessen (ein warmes Mittagessen, das von ASD Lecker-Essen zubereitet wird) gilt ab Februar 2023 folgende Regelung:

     Beitrag monatlich (Pauschalbeitrag)

     5 Tage die Woche     --     77,- €

     4 Tage die Woche     --     61,- €

     3 Tage die Woche     --     46,- €

     2 Tage die Woche     --     31,- €

      1 Tag die Woche      --     15,- €

Ferienzeiten und einige Krankheitstage sind im Vorfeld berücksichtig worden. Somit ist der Essensbeitrag während des gesamten Kindergartenjahres (01.08. - 31.07.) auch in den Ferien und Krankheitszeiten zu entrichten.